Krankenvollversicherung, Krankenzusatzversicherungen
Die Diskussion in Deutschland über das „einzig richtige Gesundheitssystem“ wird immer wieder heftigst diskutiert, sei es von den politischen Parteien oder sonstigen Verbänden. Die Begriffe Bürgerversicherung oder Kopfprämie sind sicherlich noch im Bewusstsein.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steht der privaten Krankenversicherung (PKV) diametral gegenüber. Fakt ist, dass sich in Deutschland die wenigsten Bürger über das richtige System Gedanken machen müssen, da sie pflichtversichert sind und somit keine Wahlmöglichkeit haben. Für alle anderen, freiwillig in der GKV Versicherte, Selbständige und Beamte macht es Sinn, sich mit den 2 Systemen eingehend zu beschäftigen.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steht der privaten Krankenversicherung (PKV) diametral gegenüber. Fakt ist, dass sich in Deutschland die wenigsten Bürger über das richtige System Gedanken machen müssen, da sie pflichtversichert sind und somit keine Wahlmöglichkeit haben. Für alle anderen, freiwillig in der GKV Versicherte, Selbständige und Beamte macht es Sinn, sich mit den 2 Systemen eingehend zu beschäftigen.
Zuerst kurz zu den Gemeinsamkeiten
Beide Systeme haben dasselbe demographische Problem und sehen sich alleine schon dadurch steigenden Kosten in der Zukunft gegenüber. Die alternde Gesellschaft bezieht automatisch mehr Leistungen aus der Krankenversicherung. Die jungen Beitragszahler werden weniger. Der medizinische Fortschritt, so begrüßenswert er auch ist, wird die Kosten weiter nach oben treiben.
Kurz zu den wesentlichen Unterschieden
Die gesetzliche Krankenversicherung:
Neben den Beiträgen der Versicherten wird die GKV auch durch einen Zuschuss aus Steuermitteln finanziert. Darüber hinaus sind für viele Leistungen weitere Zuzahlungen der Versicherten zu erbringen. Altersrückstellungen werden nicht gebildet. Der Leistungsumfang der GKV richtet sich nach der „Gesundheitspolitik nach Kassenlage“. Leistungskürzungen sind durch die Regierung jederzeit möglich. Kinder und Ehepartner (bis zu einem max. Einkommen von 450 EUR monatlich) können beitragsfrei mitversichert werden, vorausgesetzt, der Hauptverdiener ist ebenfalls gesetzlich versichert. Die Beiträge sind abhängig von der Beitragsbemessungsgrenze und den aktuell geltenden Prozentsätzen, Beitragsrückerstattungen gibt es nicht. Wartezeiten auf einen Arzttermin bei einem Spezialisten von mehreren Wochen sind leider keine Ausnahme. Der Leistungsumfang der GKV wird politisch motiviert festgelegt und entspricht nicht immer dem aktuellsten Stand der Medizin.
Die private Krankenvollversicherung:
Die Beiträge richten sich nach dem gewählten Tarif/Leistungsumfang und dem Eintrittsalter des Versicherten. Der Leistungsumfang ist vertraglich vereinbart und somit variabel handhabbar. Altersrückstellungen werden gebildet. Familienangehörige können nicht beitragsfrei mitversichert werden. Jährliche Beitragsrückerstattungen von 2 - 6 Monatsbeiträgen sind bei gegebenen Voraussetzungen - keine Einreichung von Rechnungen in einem Kalenderjahr - möglich und sollten als Rücklage für später angespart werden, ebenso die evtl. monatliche Ersparnis gegenüber dem GKV-Beitrag. Einen Arzttermin bekommt man als PKV-Versicherter in aller Regel auch bei Spezialisten sehr schnell. Alternative oder neue Heilverfahren werden oft von den PKV anerkannt und übernommen.
Ein kurzer Hinweis zum Thema „unbezahlbare Beiträge der PKV-Versicherten im Alter“:
Die Höhe des Krankenversicherungsbeitrags der GKV im Alter wird oftmals unterschätzt. Beim freiwillig GKV-versicherten Rentner werden fast alle Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (welche in der Regel jährlich steigt) zur Beitragsberechnung herangezogen, das sind beispielsweise Einnahmen aus gesetzlicher und privater Renten, Auszahlungen aus Lebens- und Direktversicherungen, Mieteinnahmen, Zinsen und Dividenden, Gewinnausschüttungen, Abfindungen, Wert unentgeltlicher Wohnrechte (Leibgeding) usw.!
Der privat versicherte Rentner zahlt weiterhin seinen Bestandsbeitrag, gekürzt um den Beitrag für das Krankentagegeld (Rentner/Pensionäre beziehen immer Altersgeld, auch im Krankheitsfall; Arbeitnehmer beziehen Arbeitsentgelt im Krankheitsfall nur 6 Wochen durch den Arbeitgeber, danach durch die Krankenversicherung) und ggf. die Beitragsentlastung im Alter. Den Abschluss eines Entlastungstarifs für das Alter empfehle ich dringend bei Abschluss einer PKV, da er den Versicherungsbeitrag um bis zu 60 % ab Renten-/Pensionseintritt reduzieren kann! Der gesetzliche Alterszuschlag entfällt ebenfalls ab dem Zeitpunkt des Renten-/ Pensionsbezugs. Die im Laufe des Berufslebens angesparten Rückstellungen werden nun zur Beitragsstabilisierung eingesetzt.
Ob jetzt die GKV oder die PKV für Sie die bessere Lösung ist, hängt also sehr von Ihrer persönlichen Situation und Ihrer Lebensplanung ab. Gerne unterstützte ich Sie hier auf dem Weg der Entscheidungsfindung.
Beamte haben eine Sonderstellung, da diese beihilfeberechtigt sind, d. h, sie müssen nur den Teil absichern, welcher von der Beihilfe des Arbeitgebers nicht bezahlt wird. Hierfür gibt es im Bereich der PKV spezielle Beihilfetarife.
Krankenzusatzversicherungen
Für alle Pflichtversicherten in der GKV, also diejenigen, welche die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten, besteht trotzdem die Möglichkeit, sich gegen steigende Zuzahlungen abzusichern.
Die bekannteste Zusatzversicherung ist die Zahnzusatzversicherung, gehen Sie daher bitte bei näherem Interesse auf den eigenen link für Zahnzusatzversicherung .
Für den Fall, dass sich ein stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus für Sie nicht vermeiden lässt, gibt es die stationären Zusatzversicherungen. Diese machen Sie zu einem Privatpatienten mit Leistungen wie z. B. freie Wahl des Krankenhauses, Chefarztbehandlung, Einbett-/Zweibettzimmer, Übernahme gesetzlicher Zuzahlungen usw.
Je nach Gesellschaft können hier die für den Versicherungsschutz notwendigen Prämien mit und ohne Altersrückstellungen gewählt werden. Der Vorteil einer Kalkulation ohne Altersrückstellungen ist der, dass Sie für wenig Geld einen vernünftigen Schutz bekommen, dafür müssen Sie aber später altersbedingte Beitragssprünge in Kauf nehmen.
Zusatzversicherungen gibt es auch für den ambulanten Bereich, welche Leistungen für Naturheilverfahren, Brillen und Kontaktlinsen, aber auch Vorsorgeuntersuchungen vorsehen.
Eine Krankentagegeldversicherung kann Ihr Nettoeinkommen absichern, falls Sie länger krank bzw. arbeitsunfähig sind. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers entsteht Ihnen eine deutliche Lücke zwischen dem bisherigen Nettoeinkommen und dem gezahlten Krankengeld Ihrer GKV. Für PKV-Versicherte ist diese Versicherung praktisch ein Muss, da es keine gesetzlichen Leistungen gibt.
Für nähere Informationen zu einer Auslandskrankenversicherung gehen Sie bitte auf den eigenen link für eine Reisekrankenversicherung .
Neben den Beiträgen der Versicherten wird die GKV auch durch einen Zuschuss aus Steuermitteln finanziert. Darüber hinaus sind für viele Leistungen weitere Zuzahlungen der Versicherten zu erbringen. Altersrückstellungen werden nicht gebildet. Der Leistungsumfang der GKV richtet sich nach der „Gesundheitspolitik nach Kassenlage“. Leistungskürzungen sind durch die Regierung jederzeit möglich. Kinder und Ehepartner (bis zu einem max. Einkommen von 450 EUR monatlich) können beitragsfrei mitversichert werden, vorausgesetzt, der Hauptverdiener ist ebenfalls gesetzlich versichert. Die Beiträge sind abhängig von der Beitragsbemessungsgrenze und den aktuell geltenden Prozentsätzen, Beitragsrückerstattungen gibt es nicht. Wartezeiten auf einen Arzttermin bei einem Spezialisten von mehreren Wochen sind leider keine Ausnahme. Der Leistungsumfang der GKV wird politisch motiviert festgelegt und entspricht nicht immer dem aktuellsten Stand der Medizin.
Die private Krankenvollversicherung:
Die Beiträge richten sich nach dem gewählten Tarif/Leistungsumfang und dem Eintrittsalter des Versicherten. Der Leistungsumfang ist vertraglich vereinbart und somit variabel handhabbar. Altersrückstellungen werden gebildet. Familienangehörige können nicht beitragsfrei mitversichert werden. Jährliche Beitragsrückerstattungen von 2 - 6 Monatsbeiträgen sind bei gegebenen Voraussetzungen - keine Einreichung von Rechnungen in einem Kalenderjahr - möglich und sollten als Rücklage für später angespart werden, ebenso die evtl. monatliche Ersparnis gegenüber dem GKV-Beitrag. Einen Arzttermin bekommt man als PKV-Versicherter in aller Regel auch bei Spezialisten sehr schnell. Alternative oder neue Heilverfahren werden oft von den PKV anerkannt und übernommen.
Ein kurzer Hinweis zum Thema „unbezahlbare Beiträge der PKV-Versicherten im Alter“:
Die Höhe des Krankenversicherungsbeitrags der GKV im Alter wird oftmals unterschätzt. Beim freiwillig GKV-versicherten Rentner werden fast alle Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (welche in der Regel jährlich steigt) zur Beitragsberechnung herangezogen, das sind beispielsweise Einnahmen aus gesetzlicher und privater Renten, Auszahlungen aus Lebens- und Direktversicherungen, Mieteinnahmen, Zinsen und Dividenden, Gewinnausschüttungen, Abfindungen, Wert unentgeltlicher Wohnrechte (Leibgeding) usw.!
Der privat versicherte Rentner zahlt weiterhin seinen Bestandsbeitrag, gekürzt um den Beitrag für das Krankentagegeld (Rentner/Pensionäre beziehen immer Altersgeld, auch im Krankheitsfall; Arbeitnehmer beziehen Arbeitsentgelt im Krankheitsfall nur 6 Wochen durch den Arbeitgeber, danach durch die Krankenversicherung) und ggf. die Beitragsentlastung im Alter. Den Abschluss eines Entlastungstarifs für das Alter empfehle ich dringend bei Abschluss einer PKV, da er den Versicherungsbeitrag um bis zu 60 % ab Renten-/Pensionseintritt reduzieren kann! Der gesetzliche Alterszuschlag entfällt ebenfalls ab dem Zeitpunkt des Renten-/ Pensionsbezugs. Die im Laufe des Berufslebens angesparten Rückstellungen werden nun zur Beitragsstabilisierung eingesetzt.
Ob jetzt die GKV oder die PKV für Sie die bessere Lösung ist, hängt also sehr von Ihrer persönlichen Situation und Ihrer Lebensplanung ab. Gerne unterstützte ich Sie hier auf dem Weg der Entscheidungsfindung.
Beamte haben eine Sonderstellung, da diese beihilfeberechtigt sind, d. h, sie müssen nur den Teil absichern, welcher von der Beihilfe des Arbeitgebers nicht bezahlt wird. Hierfür gibt es im Bereich der PKV spezielle Beihilfetarife.
Krankenzusatzversicherungen
Für alle Pflichtversicherten in der GKV, also diejenigen, welche die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten, besteht trotzdem die Möglichkeit, sich gegen steigende Zuzahlungen abzusichern.
Die bekannteste Zusatzversicherung ist die Zahnzusatzversicherung, gehen Sie daher bitte bei näherem Interesse auf den eigenen link für Zahnzusatzversicherung .
Für den Fall, dass sich ein stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus für Sie nicht vermeiden lässt, gibt es die stationären Zusatzversicherungen. Diese machen Sie zu einem Privatpatienten mit Leistungen wie z. B. freie Wahl des Krankenhauses, Chefarztbehandlung, Einbett-/Zweibettzimmer, Übernahme gesetzlicher Zuzahlungen usw.
Je nach Gesellschaft können hier die für den Versicherungsschutz notwendigen Prämien mit und ohne Altersrückstellungen gewählt werden. Der Vorteil einer Kalkulation ohne Altersrückstellungen ist der, dass Sie für wenig Geld einen vernünftigen Schutz bekommen, dafür müssen Sie aber später altersbedingte Beitragssprünge in Kauf nehmen.
Zusatzversicherungen gibt es auch für den ambulanten Bereich, welche Leistungen für Naturheilverfahren, Brillen und Kontaktlinsen, aber auch Vorsorgeuntersuchungen vorsehen.
Eine Krankentagegeldversicherung kann Ihr Nettoeinkommen absichern, falls Sie länger krank bzw. arbeitsunfähig sind. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers entsteht Ihnen eine deutliche Lücke zwischen dem bisherigen Nettoeinkommen und dem gezahlten Krankengeld Ihrer GKV. Für PKV-Versicherte ist diese Versicherung praktisch ein Muss, da es keine gesetzlichen Leistungen gibt.
Für nähere Informationen zu einer Auslandskrankenversicherung gehen Sie bitte auf den eigenen link für eine Reisekrankenversicherung .